Berufsunfähigkeitsversicherung

Jeder vierte Arbeitnehmer wird von Berufsunfähigkeit (BU) betroffen sein (MORGEN & MORGEN, 2013), die Leistungen aus der Gesetzlichen Rentenversicherung werden nicht reichen,
um Ihren aktuellen Lebensstandard zu sichern.
Deshalb bieten wir Ihnen passende Produkte, um Sie und Ihre Angehörigen abzusichern.



des Bruttoeinkommens bei halber Erwerbsminderung



des Bruttoeinkommens bei vollst. Erwerbsminderung



Versorgungslücke

Berufsunfähigkeitsversicherung der Hansemerkur und Advigon

Das stetige Risiko: Berufsunfähigkeit

Eine Berufsunfähigkeit (BU) betrifft nicht nur Unfälle, Ursache sind größtenteils schwerwiegende physische und psychische Erkrankungen (Krebs, Burnout etc.), die uns daran hindern unseren Beruf weiter auszuführen.

Dabei sind Leistungen aus der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) oft ungenügend und für Geld aus Berufsgenossenschaften muss immer wieder hart gekämpft werden. Die Gesetzliche Rentenversicherung leistet bei teilweiser Erwerbsminderung mit nur ca. 15% des letzten Bruttoeinkommens, das bedeutet das Sie erst Leistungen erhalten, wenn Sie in keinem Beruf mehr für 6 Stunden pro Tag arbeiten können.

Damit Sie aber schon früher Leistungen erhalten, bieten wir Ihnen entsprechende Absicherungen bei Unfällen, schwere Erkrankungen und Psychischen Leiden.

Sie möchten mehr über Ihre aktuelle Absicherung erfahren oder wollen erfahren was Ihnen im Falle eines Unfalls zusteht? Wir beraten Sie umfassend!

…deswegen: je früher, desto besser…

Wie bei so vielem im Leben gilt auch bei der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) das alte Sprichwort. 

Deshalb bieten wir speziell jungen Leuten unter 35 unsere spezielle Einsteigeroption, mit der Sie die ersten 5 Jahren nur die Hälfte des regulären Beitrags zahlen, aber im Falle einer Berufsunfähigkeit, 100% der Leistungen erwarten dürfen. 

Ab dem 6. Jahr wird der Tarif automatisch umgestellt, ohne erneute Gesundheitsprüfung oder Neueinstufung bei Berufswechseln.


Sie können außerdem bereits bei Vertragsabschluss eine Leistungsdynamik einschließen, die Ihre monatliche Rente an die steigenden Lebenshaltungskosten anpasst, diese greift ab dem 7. Jahr und kann von jederzeit von Ihnen pausiert oder komplett entnommen werden.

Berufsunfähigkeitsversicherung der Hansemerkur und Advigon
Berufsunfähigkeitsversicherung der Hansemerkur und Advigon

…mit unseren Absicherungen

Denn nicht nur im Berufsleben droht das Risiko der Berufsunfähigkeit (BU), bereits im Studium, in der Schule oder währen der Ausbildung können sich Umstände ergeben, die den Einstieg in das Berufsleben erschweren oder gänzlich verhindern.

Deswegen können unsere Tarife bereits ab dem 15. Lebensjahr abgeschlossen werden, um Ihre Kinder und sie selbst, bestens abzusichern.

Sprechen Sie uns gerne an, wir beraten Sie umfassend, um für Sie die passende Absicherung zu finden!

Schon für 25,45 € im Monat

Beratung anfordernErstinformation

Die wichtigsten Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

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Die Berufsunfähigkeitsversicherung greift bereits ab einer teilweisen Berufsunfähigkeit von mindestens 50%. Das bedeutet für Sie, sollten Sie Ihren bisher ausgeübten Beruf aufgrund einer physischen oder psychischen Erkrankung mindestens 6 Monate nicht mehr ausführen können, zahlen wir Ihre Rente und Unterstützen Sie!

Ganz besonders Berufsanfänger sind einem großen Risiko ausgesetzt, da Sie meistens nicht die Anforderungen der Gesetzlichen Rentenversicherung für eine Erwerbsminderungsrente erfüllen (5 Jahre versichert, 36 Monate Beiträge gezahlt) und im Falle eines Unfalls oder einer Erkrankung in der Regel keine Leistungen erwarten können.

Wir raten Ihnen auf jeden Fall dazu, da eine Unfallversicherung nur als Einmalleistung gezahlt wird und dabei auch der Grad der Behinderung einen wichtigen Faktor für die Auszahlungssumme darstellt, kann damit nicht reell kalkuliert werden.
Deswegen raten wir beides auf einander abzustimmen, das bedeutet das die Unfallversicherung für einmalige Ausgaben (Umbau von Haus oder Wohnung, neues Auto) und die Berufsunfähigkeitsversicherung für fortlaufende Rentenzahlungen genutzt wird

Die "abstrakte Verweisung" bezeichnet eine Klausel in manchen Versicherungsverträgen, die sich an die Bedingungen der Erwerbsminderungsrente von der Gesetzlichen Rentenversicherung anlehnt. Dabei kann das Versicherungsunternehmen die Leistung verweigern, wenn die versicherte Person, die bisher z.B. als Führungskraft gearbeitet hat, jetzt nicht mehr in der Lage ist diesen Beruf auszuführen, dafür aber z.B. als Pförtner arbeiten kann, wird keine Rente ausgezahlt.
Aber da wir von der HanseMerkur ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit sind, lassen wir keine Hintertürchen offen und haben in unseren Verträgen keine solche Klausel integriert, damit Sie immer auf der sicheren Seite sind!

Ganz klar, Nein! Diese beiden Begriffe werden oft miteinander gemischt oder sogar als ein und dasselbe gesehen. Dabei gibt es einen entscheidenden Unterschied:

  • Bei Arbeitsunfähigkeit kann kein Beruf mehr ausgeführt werden, dieser Begriff wird häufig im Zusammenhang mit der Gesetzlichen Rentenversicherung gefunden, da er in der Regel nur noch hier Platz findet.
  • Bei Berufsunfähigkeit meint man, dass der zuletzt ausgeübte Beruf nicht mehr in vollem Umfang praktiziert werden kann. Das ist auch einer die meistgenutzte Bezeichnung für die private Absicherung der Arbeitskraft.